Es klingt wie eine Szene aus dem DDR-Stasi-Film „Das Leben der Anderen“ (2006): Staatssicherheit, die heimlich Wohnungen betritt, durchsucht und verwanzt, private Telefonate abhört, protokolliert und im Zweifel wieder selbst in der Wohnung nachschaut, wenn die Bewohner nicht zugegen sind. Doch was in der kommunistischen Diktatur legal für Geheimdienst und Polizei war, ist doch im „Freiesten Deutschland, das es je auf deutschem Boden gab“ sicher nicht möglich, oder? Weit gefehlt!
Das Bundesinnenministerium unter der Linksextremistin Nancy Faeser möchte die Befugnisse des Bundeskriminalamtes (BKA) wieder einmal ausweiten. In der Reform des BKA-Gesetzes will man „die Befugnis zum verdeckten Betreten von Wohnungen als Begleitmaßnahme für die Online-Durchsuchung und Quellen-Telekommunikationsüberwachung“ einführen. Man müsse das bisher schon 91 Paragraphen starken und 129 Seiten füllende Gesetz „modernisieren“. Es solle Gleichheit der Befugnisse im realen wie im virtuellen Raum geschaffen werden. Seit der Einführung der „Quellen-Telekommunikationsüberwachung“ darf die Behörde bereits heimlich digitale Endgeräte ausspähen und überwachen, gleiches soll ab diesem Jahr mit privaten Wohnräumlichkeiten der Betroffenen möglich sein. Begründet wird dieser Schritt mit den gleichen leeren Worthülsen, wie man sie aus der Geschichte bereits kennt: „zur Wahrung der Ordnung und zur Terrorismusbekämpfung“.
Gesetz bereits sehr umfangreich
Das Bundeskriminalamt hat die Aufgabe, länderübergreifende Polizeiarbeit zu ermöglichen und so schwere Straftaten, staatsgefährdende Straftaten und Terrorismus wirksam zu begegnen. Das BKA-Gesetz eint in sich darum alle 16 Landeskriminalämter und besitzt schon seit der Reform vom Januar 2009 umfangreiche Mittel zur Terrorismusbekämpfung. Damals wurden unter dem Namen „Gesetz zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt“ massive Befugnisserweiterungen eingeführt, unter anderem: Der „verdeckte Eingriff in informationstechnische Systeme“, die „ Überwachung der Telekommunikation“ und das „Betreten und Durchsuchen von Wohnungen“ sowie einige weitere polizeiliche Befugnisse, wie die „Durchsuchung von Personen“ oder die „Ausschreibung zur polizeilichen Beobachtung“. Seit über 15 Jahren wird auf dieser Basis bereits erfolgreich der „internationale Terrorismus“ bekämpft. Ein weiterer Ausbau dieses Gesetzes dient nicht der Polizeiarbeit, sondern dem Ausspähen des eigenen Volkes.
derdritteweg
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