Die AfD-Fraktion will noch im Laufe des Tages eine sogenannte Organklage und einen Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht einreichen, um die geplanten Sondersitzungen des alten Bundestages zur Lockerung der Schuldenbremse zu verhindern. Werden die Pläne von Union und SPD für einen 500 Milliarden Euro schweren Sonderschuldenberg für die Kriegsertüchtigung der Infrastruktur und zur Lockerung der Schuldenbremse für gigantische Rüstungsausgaben noch von höchster Stelle juristisch gestoppt? Die AfD-Fraktion hat nach eigenen Angaben per anwaltlichem Schreiben an Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) eine Absage der geplanten Sondersitzungen des alten Bundestags zum Zwecke entsprechender Grundgesetzänderungen gefordert. Die Sitzungen sind für kommenden Donnerstag und den darauffolgenden Dienstag geplant.
Ultimatum an Bundestagspräsidentin
Sollte Bas der Aufforderung bis Montag nicht nachkommen, wollen die AfD-Fraktion und auch einzelne Abgeordnete demnach vor dem Bundesverfassungsgericht ein Eilverfahren einleiten, mit dem Ziel, die Einberufung des alten Bundestags zu untersagen. Bas sei nach Überzeugung der AfD verpflichtet, den neuen Bundestag einzuberufen, nicht den alten, sagte AfD-Vize und Fraktionsjustiziar Stephan Brandner. In einer Mitteilung der AfD-Fraktion hieß es, man bezweifle grundsätzlich, dass die Bundestagspräsidentin den bisherigen Bundestag abgesehen von Notfällen einberufen dürfe. «Das gilt insbesondere, wenn das alte Parlament über so wesentliche Fragen wie die Änderungen des Grundgesetzes entscheiden soll.»
Knackpunkt Zwei-Drittel-Mehrheit
SPD und Union hatten bei ihren Sondierungen zur Bildung einer möglichen neuen Bundesregierung den als sogenannten „Infrastruktur-Sondertopf“, also den Sonderschuldenberg für die massive Aufrüstung der BRD in Höhe von 500 Milliarden Euro vereinbart sowie eine Lockerung der im Grundgesetz verankerten Schuldenbremse, so dass im Bereich Verteidigung massiv investiert werden kann. Begründet wird das mit der angespannten internationalen und wirtschaftlichen Lage.
Die Pläne erfordern eine Grundgesetzänderung, für die in Bundestag und Bundesrat Zwei-Drittel-Mehrheiten nötig sind. Im neu gewählten Bundestag, der sich erst am 25. März zu seiner Auftaktsitzung trifft, kommen Union, SPD und Grüne wegen der Zugewinne von AfD und Linken nicht mehr auf eine solche Mehrheit.
dpa
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