In einer neuen Stellungnahme der Experten-Gruppe um den Infektiologen Matthias Schrappe zur Corona-Strategie ist zu lesen: “In Italien, Frankreich und Österreich gilt der Genesenenstatus 6 Monate, in der Schweiz bislang sogar 12 Monate (wenn durch einen Antikörpertest nach 3 Monaten eine ausreichende Immunität nachgewiesen wird). Dass dieser Status in Deutschland auf 3 Monate verkürzt wird, ist wissenschaftlich schwer nachzuvollziehen, daran ändern auch die vom RKI angeführten Studien nichts, die diesen Schritt belegen sollen.” Der Medizin-Statistiker Gerd Antes sagt gegenüber FOCUS Online: “Die vom RKI zitierten Arbeiten sind nicht dazu geeignet, eine Reduzierung des Genesenen-Status auf drei Monate zu rechtfertigen.” Es sei “schon verwunderlich”, warum etwa die Schweiz die Situation anders interpretiere als Deutschland.
Selbst innerhalb des Expertenrats der Bundesregierung ist der Schritt des RKI nicht unumstritten. Der Virologe Hendrik Streeck sagt zu FOCUS Online: „Ich sehe bei der Verkürzung der Genesenen-Dauer Diskussionsbedarf. Mit den verschiedenen Virusvarianten und den möglichen Kombinationen von Genesenen und Geimpften, also Genesen von einer Alpha Variante und reinfiziert mit Omikron, ist die Datenlagen natürlich unübersichtlich. Trotz allem zeigen alle Daten durch die Bank, dass im Durchschnitt der Schutz vor einem schweren Verlauf nach einer Infektion sehr gut ist. Der Schutz vor einer Infektion ist vergleichbar mit dem Schutz nach der Impfung.“
Während der normale Corona-Büttel seinen Genesenenstatus jetzt nach nur drei Monaten verliert, gilt dies für den abgehobene Parlamentarierclan nicht. Im Plenarsaal des Deutschen Bundestages soll der Genesenenstatus für die Auserwählten weiterhin sechs Monate gelten.
Seit voriger Woche gelten in Deutschland für den normalen Corona-Büttel nach einer Infektion nur noch drei Monate lang als genesen zu gelten. Dies gilt – wie es scheint jedoch nicht für das offensichtlich außerhalb des Rechtssystem schwebende Parlamentariergeschwerl nicht. Denn im Plenarsaal des Deutschen Bundestages soll laut Zeit Online der Genesenenstatus weiterhin sechs Monate gelten. Das teilte ein Parlamentssprecher auf Anfrage von Zeit Online mit. Die Allgemeinverfügung, die die Corona-Regeln im Bundestag festlegt, verweise auf die COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung, so der Sprecher weiter. „Zum Zeitpunkt des Erlasses der Allgemeinverfügung sah diese den Zeitraum von 28 Tagen bis sechs Monate nach Infektion vor, der weiterhin gilt.“
Zeit Online vergisst natürlich nicht, gewissenhaft zu berichten, wer demnächst – sollte auch im Bundestag die Verkürzung gelten – im überdachten Irrenhaus namens Bundestag seinen Genesenenstatus verlieren würde. Betroffen davon wären natürlich vor allem Abgeordnete der AfD, von denen viele angeben, ungeimpft zu sein oder sich nicht öffentlich zu ihrem Impfstatus äußern. Im Plenarsaal gilt die heilige 2G+-Regel. Abgeordnete, die weder geimpft noch genesen sind, dürfen auf Entscheidung des Bundestagspräsidiums nur auf der „Seuchentribüne“ im Plenarsaal teilnehmen. Zuletzt wurden mehr als 20 AfD-Abgeordnete auf Aussätzigentribüne verbannt. Fraktionschef Tino Chrupalla hatte im Oktober eine Infektion überstanden, Co-Fraktionschefin Alice Weidel im November. Warum so zaghaft? Wieso nicht lebenslange Immunität für unsere Staatstragenden?
Jouwatch.de
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