Der Finanzausschuss möchte das Protokoll einer Befragung von Scholz veröffentlichen. Doch sein Ministerium will eine Freigabe der Verschlusssache erst einmal gründlich prüfen.
Es ist eine altbewährte Methode in der Politik: Erst abstreiten, dann Erinnerungslücken deklamieren. Olaf Scholz gibt dieser politischen Disziplin, wie man am besten mit Skandalen umgeht, noch einen weiteren Dreh: Das, was man letztlich doch sagen muss, hinter verschlossenen Türen tun und anschließend das Protokoll zur geheimen Verschlusssache erklären lassen. So ist es dem Bundesfinanzminister bisher gelungen, durch die Cum-Ex-Affäre um die Warburg-Bank zu lavieren. Dabei geht es um die Frage, ob Scholz in seiner Zeit als Erster Bürgermeister in Hamburg womöglich Einfluss darauf genommen hat, dass das dortige Finanzamt 2016 Steuerrückforderungen von 47 Millionen Euro verjähren ließ. Nun droht Scholz aber doch noch Ungemach. Die meisten Mitglieder des Bundestags-Finanzausschusses wollen nämlich eine Veröffentlichung des Protokolls einer Befragung von Olaf Scholz zum Cum-Ex-Skandal vom 1. Juli 2020 erreichen.
Auslöser des Vorstoßes war eine Meldung der WirtschaftsWoche, die Entscheidung zur Geheimhaltung sei laut Bundesfinanzministerium Sache des Parlaments. Tatsächlich hatte das Ministerium auf Anfrage der WirtschaftsWoche mitgeteilt: „Die Entscheidung zur Durchführung einer geheimen Sitzung des Bundestagsfinanzausschusses obliegt dem Deutschen Bundestag, dies gilt auch für den Umgang mit durch den Bundestag eingestuften Unterlagen.“ Das wiederum überraschte verschiedene Mitglieder des Finanzausschusses über Fraktionsgrenzen hinweg von Lisa Paus (Grüne) über Fabio De Masi (Linke) bis zur Ausschussvorsitzenden Katja Hessel (FDP) selbst. Seither bemühen sich die meisten Ausschussmitglieder darum, das Scholz-Protokoll entstufen zu lassen, so der Fachausdruck.
“Zeitlich aufwändig, rechtlich komplex”
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