Bundestag setzt Schuldenbremse aus – Haushalt 2023 beschlossen
Das Bundesverfassungsgericht bringt die Ampel-Regierung in Zugzwang: Um den Haushalt für das laufende Jahr auf rechtlich einwandfreie Füße zu stellen, setzt der Bundestag noch einmal die Schuldenbremse aus. Auch der Bundesrat stimmt dem Vorgehen zu. Der Bundestag hat für das laufende Jahr die Schuldenbremse ausgesetzt und anschließend einen Nachtragshaushalt verabschiedet. Das Parlament stellte den Etat für 2023 nach dem Karlsruher Haushaltsurteil damit auf rechtlich sichere Füße. Kurz nach der Zustimmung im Bundestag beschloss auch der Bundesrat den Haushaltsplan.
Der Bundestag hat die im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse damit das vierte Jahr in Folge ausgesetzt. Der Beschluss fiel mit der erforderlichen Kanzlermehrheit bei 414 Ja- und 242 Nein-Stimmen sowie neun Enthaltungen. Die Bundesregierung begründet dies mit einer im Grundgesetz als Ausnahme vorgesehenen außergewöhnlichen Notlage als Folge des Ukraine-Krieges.
Überleben vorerst gesichert, Chance für lange vertan
Die Aussetzung der Schuldenbremse ist Voraussetzung für die Verabschiedung eines Nachtragsetats für 2023, mit dem im Wesentlichen die Kreditfinanzierung der Energiepreishilfen aus dem Krisenfonds WSF auf eine andere rechtliche Basis gestellt wird. Frühere Kreditermächtigungen waren durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts verfallen.
Mit dem Nachtragsetat überschreitet die Bundesregierung mit einer geplanten Neuverschuldung von 70,6 Milliarden Euro die laut Schuldenbremse zulässige Kreditaufnahme um 44,8 Milliarden Euro. Davon entfallen 43,2 Milliarden Euro auf die Energiepreishilfen bei Gas, Fernwärme und Strom. Rund 1,6 Milliarden Euro sind für den Fluthilfefonds nach der Hochwasserkatastrophe im Ahrtal 2021 vorgesehen. Auch dessen Finanzierung aus alten Kreditermächtigungen war nach dem Verfassungsgerichtsurteil zum Klima- und Transformationsfonds (KTF) hinfällig.
ntv
Dieser Text druckt ausschließlich die Meinung des Autors aus. Fachtexte zum Thema Gesundheit oder medizinische Studien sollen auf keinen Fall eine Untersuchung oder Konsultation bei Ihrem Arzt ersetzen.