Deutsche Rechtsanwältin Beate Bahner hält in einem neuen Rechtsgutachten fest: Der PCR-Test wird in medizinisch beispielloser Weise für Zwecke missbraucht, die weder mit einer Corona-Erkrankung, noch mit Gesundheitsschutz zu tun haben. Das Infektionsschutzgesetz wird ihr zufolge zur Durchsetzung der maßlosesten Grundrechtsverletzungen missbraucht, die es in der Bundesrepublik Deutschland je gegeben hat. Die Testungen mit Schnell- und PCR-Tests seien sofort einzustellen.
Ihrem Rechtsgutachten zur Strafbarkeit der Corona-Impfung nach § 95 AMG vom 27. Dezember 2021 – lesen Sie dazu auch: ‘Rechtsgutachten: “Impfung mit Comirnaty ist Straftat! Es besteht konkrete Lebensgefahr!”‘ – lässt Dr. Bahner, Fachanwältin für Medizinrecht mit eigener Kanzlei in Heidelberg, nun ein weiteres folgen. Es beleuchtet den „Dreh – und Angelpunkt eines weltweiten Medizinbetruges und Machtmissbrauchs in ungeheuerlichem Ausmaß“: den PCR-Test.
“Alle Experten wissen um die Untauglichkeit des PCR-Tests”
In einem erläuternden Statement zum Gutachten äußert sich die Rechtsanwältin wie folgt:
„Hier ist Beate Bahner, Fachanwältin für Medizinrecht, Heidelberg. Es ist der 3. Januar 2022. Dr. Fauci hat vor wenigen Tagen im amerikanischen Fernsehen zum PCR-Test folgende Aussage gemacht: ‘Die einzige Art und Weise, ob das Virus übertragbar ist, ist nur möglich, wenn man nachweisen kann, dass ein lebendes vermehrbares Virus in dir ist. Und der PCR-Test kann dies nicht feststellen. Der PCR-Test stellt nicht das Vorliegen oder das Fehlen des Virus fest. Das Virus kann tot sein oder inaktiv und ist folglich nicht übertragbar.’
Dr. Bodo Schiffmann hat dieses Statement heute auf seinem Kanal bearbeitet und vorgestellt. Dieses Statement ist aber nicht neu. Das sind keine Neuigkeiten. Der Corona-Ausschuss hat auf Hinweis von Dr. Wolfgang Wodarg die Untauglichkeit des PCR-Tests seit letztem Sommer 2021 (2020; Anm. d. Red.) minutiös aufgearbeitet. Ich selbst habe in unzähligen Gerichtsverfahren seit mehr als einem Jahr entsprechend vorgetragen. Alle Experten in den Gesundheitsämtern und in den Laboren wissen dies. Sie wissen um die Untauglichkeit des PCR-Tests. Erst recht natürlich Prof. Drosten, Dr. Wieler, Jens Spahn sowie alle Ärzte und Wissenschaftler. Sonst wären sie dieser Bezeichnung nicht würdig.
Hier kommt mein weiteres Rechtsgutachten zum Thema Untauglichkeit des PCR-Tests, eine Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus nachzuweisen. Es belegt den größten weltweiten Medizinskandal, den gigantischen Betrug um die PCR-Tests und den Machtmissbrauch der Politik zur Einführung einer totalitären Weltordnung. Das ist der Great Reset, von dem alle immer sprechen. Und diese neue Weltordnung hat definitiv nichts zu tun mit einer Krankheit und erst recht nichts mit unserem Gesundheitssystem.
Ihre Beate Bahner“
Die Anlagen: https://beatebahner.de/lib.medien/Anlagen_1-19.pdf
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Dieser Text druckt ausschließlich die Meinung des Autors aus. Fachtexte zum Thema Gesundheit oder medizinische Studien sollen auf keinen Fall eine Untersuchung oder Konsultation bei Ihrem Arzt ersetzen.