Wer als Extremist auffällt oder eine Straftat begeht, kann sein Aufenthaltsrecht in Deutschland verlieren. Zudem gilt für ihn eine Wiedereinreisesperre. Im ersten Halbjahr gab es mehr als 4000 neue Ausweisungen. Doch nicht jeder Ausgewiesene verlässt auch tatsächlich das Land. Die Zahl der gegen in Deutschland lebende Ausländer verfügten Ausweisungen hat sich auf einem hohen Niveau eingependelt, Tendenz steigend. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Gruppe „Die Linke“ hervor, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.
Danach wurden im ersten Halbjahr dieses Jahres 4321 Menschen ausgewiesen. Die meisten von ihnen stammten aus Albanien, Georgien, der Türkei, Moldau und Algerien. Im Gesamtjahr 2023 waren es den Angaben zufolge 8019 Ausweisungen. Zwischen 2020 und 2022 schwankte die Zahl in einer Spannbreite von 7081 und 8257 Ausweisungen pro Jahr. Ein Ausländer wird ausgewiesen, wenn sein Aufenthalt die öffentliche Sicherheit und Ordnung, die freiheitliche demokratische Grundordnung oder sonstige erhebliche Interessen der Bundesrepublik Deutschland gefährdet. Allerdings ist im Einzelfall eine Abwägung vorzunehmen. Dabei spielt unter anderem eine Rolle, wie lange der Betroffene schon in Deutschland lebt und ob er deutsche Familienangehörige hat.
Menschen, die aus praktischen oder rechtlichen Gründen vorerst nicht abgeschoben werden können, erhalten eine Duldung. Dass jemand wegen einer Straftat rechtskräftig verurteilt wurde, ist für eine Ausweisung nicht zwingend notwendig. So reicht es beispielsweise aus, dass jemand „Verbrechen gegen den Frieden, gegen die Menschlichkeit, ein Kriegsverbrechen oder terroristische Taten von vergleichbarem Gewicht billigt oder dafür wirbt“. Ein vom Bundestag noch nicht verabschiedeter Entwurf aus dem Bundesinnenministerium sieht hier noch weitere Verschärfungen vor.
Nach Angaben der Bundesregierung waren im Ausländerzentralregister zum Stichtag 30. Juni knapp 330.000 Menschen mit einer Ausweisungsverfügung gespeichert.
Die Welt
Dieser Text druckt ausschließlich die Meinung des Autors aus. Fachtexte zum Thema Gesundheit oder medizinische Studien sollen auf keinen Fall eine Untersuchung oder Konsultation bei Ihrem Arzt ersetzen.